Nach erfolgter Tönung erhalten Sie von uns eine sogenannte aBG (allgemeine Bauartgenehmigung). Es reicht vollkommen aus, diese im Fahrzeug mitzuführen. Wer gern möchte, kann dennoch eine entsprechende Eintragung vom TÜV vornehmen lassen. In diesem Fall wird das Mitführen der aBG überflüssig.

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