Wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, darf auch nachträglich ein Blendstreifen an der Windschutzscheibe angebracht werden. So muss die Gesamtfläche aller Aufkleber an der Scheibe unter 0,1 Quadtratmeter liegen und insgesamt mindestens drei Viertel der Fläche sowie die Scheibeneinfassung frei bleiben, um ein ausreichendes Sichtfeld zu gewährleisten.